Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der D'Errico und Neumann GbR (nachfolgend „ANBIETER“) und seinen Kunden über Leistungen insbesondere in den Bereichen Foto- und Videoproduktion, Content-Erstellung, Social Media Management, Website-Erstellung, Website-Pflege, SEO sowie sonstige digitale Agenturleistungen.

1.2

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der ANBIETER ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4

Im Folgenden werden einzelne Bestimmungen durch Abkürzungen kenntlich gemacht:

(V) = Regelungen für Foto-, Video-, Content- und Social-Media-Leistungen
(W) = Regelungen für Website-, SEO-, Pflege- und vergleichbare Web-Leistungen

Soweit keine Kennzeichnung erfolgt, gilt die jeweilige Regelung für alle Leistungen.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1

Darstellungen von Leistungen, Preisen oder Referenzen des ANBIETERS stellen kein bindendes Angebot dar.

2.2

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des ANBIETERS durch den Kunden in Textform, durch schriftliche Beauftragung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls ergänzende individuelle Vereinbarungen in Textform.

2.4

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden gesondert zu vergüten.

2.5

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der ANBIETER keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, werblichen oder suchmaschinenbezogenen Erfolg.

3. Leistungen des ANBIETERS

3.1 (V)

Der ANBIETER erbringt individuelle Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Fotografie, Videografie, Content-Produktion, Content-Bearbeitung, Social Media Management, Redaktionsplanung und vergleichbare Kreativleistungen.

3.2 (W)

Der ANBIETER erbringt individuelle Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Website-Konzeption, Website-Design, technische Umsetzung, Content-Einpflege, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Pflege, Wartung und vergleichbare digitale Leistungen.

3.3

Der ANBIETER ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2

Der ANBIETER ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese 50 % der vereinbarten Nettovergütung.

4.3

Der Restbetrag ist nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4

Bei laufenden Betreuungs-, Pflege-, SEO-, Hosting- oder Managementleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich oder nach der jeweils vereinbarten Abrechnungsperiode.

4.5

Reise-, Übernachtungs-, Transport-, Versand-, Fremd-, Lizenz-, Produktions-, Hosting-, Domain-, Plugin-, Theme-, Stockmaterial-, Werbebudget- und sonstige projektbezogene Dritt- oder Auslagenkosten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Kunden zusätzlich zu tragen.

4.6

Der ANBIETER ist berechtigt, angefallene Fremd- und Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand weiterzubelasten, sofern diese zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich waren oder vom Kunden veranlasst wurden.

4.7

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

4.8

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

4.9

Der ANBIETER ist berechtigt, in sich abgeschlossene oder wirtschaftlich sinnvoll abgrenzbare Teilleistungen gesondert abzurechnen, sofern diese dem Kunden bereitgestellt wurden oder deren Erbringung wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht weiter fortgesetzt werden kann.

4.10

Rechnungen können dem Kunden nach Wahl des ANBIETERS in Papierform oder, soweit gesetzlich zulässig, in elektronischer Form übermittelt werden. Soweit im Verhältnis zwischen den Parteien gesetzliche Vorgaben zur elektronischen Rechnung gelten, erfolgt die Rechnungsstellung nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

5. Leistungsfristen, Termine und Mitwirkung

5.1

Leistungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

5.2

Verzögerungen, die auf fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

5.3

Der Kunde hat alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

5.4

Der Kunde stellt sicher, dass ihm für bereitgestellte Inhalte, Informationen und Materialien die erforderlichen Rechte zustehen und dass diese zur vertragsgemäßen Nutzung verwendet werden dürfen.

5.5

Der Kunde benennt auf Wunsch des ANBIETERS einen verantwortlichen Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

5.6

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach und kann der ANBIETER deshalb seine Leistungen nicht wie vorgesehen erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

5.7

Befindet sich der Kunde mit erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand, Wartezeiten sowie erforderliche Umplanungs- oder Reaktivierungsleistungen gesondert nach tatsächlichem Aufwand oder nach vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abzurechnen.

5.8

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen oder betroffene Leistungsteile vorläufig auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des ANBIETERS bleiben unberührt.

5.9

Ruhen Projekte auf Wunsch des Kunden oder wegen fehlender Mitwirkung des Kunden länger als 14 Kalendertage, ist der ANBIETER berechtigt, erbrachte Teilleistungen abzurechnen. Dauert die Unterbrechung länger als 30 Kalendertage, kann der ANBIETER bei Wiederaufnahme einen angemessenen Reaktivierungsaufwand gesondert berechnen, sofern dieser tatsächlich anfällt.

6. Korrekturen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen

6.1

Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind zwei Korrekturschleifen pro abgrenzbarem Leistungsteil in der vereinbarten Vergütung enthalten.

6.2

Eine Korrekturschleife umfasst nur solche Änderungen, die sich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Konzepts, Umfangs und Leistungsziels halten.

6.3

Darüber hinausgehende Änderungswünsche, Konzeptänderungen, Zusatzleistungen oder nachträgliche Erweiterungen des Projektumfangs werden gesondert vergütet.

6.4

Der ANBIETER ist berechtigt, zusätzlichen Zeitaufwand auf Stundenbasis oder nach gesondertem Angebot abzurechnen.

7. Stornierung, Verschiebung und Kündigung

7.1 (V)

Bei terminbezogenen Leistungen wie Shootings, Drehs oder sonstigen fest eingeplanten Produktionen muss eine Absage oder Verschiebung durch den Kunden in Textform erfolgen.

7.2 (V)

Erfolgt die Absage weniger als 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, ist der ANBIETER berechtigt, folgende pauschalierte Ausfallvergütung zu verlangen:

ab 5 Kalendertagen vor Termin: 20 %
ab 4 Kalendertagen vor Termin: 25 %
ab 3 Kalendertagen vor Termin: 30 %
ab 2 Kalendertagen vor Termin: 35 %
ab 1 Kalendertag vor Termin oder am Termin selbst: 40 %

jeweils bezogen auf die vereinbarte Nettovergütung des betroffenen Leistungsteils.

7.3

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem ANBIETER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der ANBIETER bleibt berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen.

7.4

Laufende Betreuungs-, Pflege-, SEO- oder Managementverträge können, sofern nichts anderes individuell vereinbart ist, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

7.5

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.6

Soweit es sich bei den beauftragten Leistungen ganz oder teilweise um werkvertragliche Leistungen handelt, gelten für die freie Kündigung durch den Kunden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB. Im Fall einer freien Kündigung ist der ANBIETER berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

7.7

Im Fall einer Kündigung sind vom Kunden jedenfalls die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen, bereits entstandenen Fremd- und Nebenkosten sowie sonstige nicht mehr stornierbare Aufwendungen zu vergüten.

7.8

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für werkvertragliche Dauerschuldverhältnisse oder längerfristige Projekte gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648a BGB.

8. Abnahme bei Website-Leistungen

8.1 (W)

Nach Fertigstellung der Website oder eines in sich abgeschlossenen Leistungsteils stellt der ANBIETER dem Kunden die jeweilige Leistung zur Abnahme bereit.

8.2 (W)

Der Kunde hat die bereitgestellte Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige erkennbare Mängel in Textform unter möglichst genauer Beschreibung mitzuteilen.

8.3 (W)

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige in Textform, obwohl die Leistung abnahmereif bereitgestellt wurde, und hat der ANBIETER den Kunden bei Bereitstellung ausdrücklich in Textform auf die Bedeutung der Abnahme sowie auf die Folgen des Fristablaufs hingewiesen, gilt die jeweilige Leistung mit Fristablauf als abgenommen.

8.4 (W)

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Unwesentlich ist ein Mangel insbesondere dann, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Website oder des betreffenden Leistungsteils nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt ist.

8.5 (W)

Nimmt der Kunde die Website oder den betreffenden Leistungsteil produktiv in Gebrauch, gilt dies ebenfalls als Abnahme, sofern nicht wesentliche Mängel die Nutzung erheblich beeinträchtigen.

8.6 (W)

Teilabnahmen für abgrenzbare Leistungsteile können vereinbart oder vom ANBIETER verlangt werden, wenn dies nach Art des Projekts sachgerecht ist.

8.7 (W)

Soweit der ANBIETER Inhalte, Bilder, Texte oder sonstige Bestandteile selbst recherchiert, auswählt oder einbindet, erfolgt deren Veröffentlichung auf Grundlage der Abnahme oder Freigabe durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Nutzungsrechte

9.1 (V)

An vom ANBIETER erstellten Foto-, Video- und sonstigen Kreativinhalten verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte zunächst beim ANBIETER. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

9.2 (V)

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Umfang.

9.3 (V)

Eine Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

9.4 (W)

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an der konkret für ihn erstellten Website ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Das Nutzungsrecht umfasst die vertragsgemäße öffentliche Zugänglichmachung und Nutzung der erstellten Website im vereinbarten Einsatzbereich.

9.5 (W)

Nicht vom Nutzungsrecht nach Ziffer 9.4 erfasst sind insbesondere Entwürfe, Konzepte, offene Projektdateien, editierbare Layouts, Entwicklungs- oder Staging-Umgebungen, Quellcodes in bearbeitbarer Form, Module, Bibliotheken, Tools, Vorlagen, Frameworks, Plugins, internen Strukturen, wiederverwendbare Gestaltungselemente, Standards, Know-how sowie sonstige vorbestehende oder unabhängig vom konkreten Projekt entwickelte Bestandteile des ANBIETERS. Hieran verbleiben sämtliche Rechte beim ANBIETER, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

9.6

Der ANBIETER ist berechtigt, den Namen bzw. die Firma des Kunden, das Projekt, veröffentlichte Arbeitsergebnisse sowie Ausschnitte hieraus, insbesondere Screenshots von Websites, veröffentlichte Foto- und Videoinhalte, den Projekttitel sowie eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden. Dies gilt nicht, soweit berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen oder der Kunde der Referenznutzung vor der jeweiligen Verwendung in Textform widersprochen hat.

9.7

Soweit nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart, schuldet der ANBIETER nicht die Herausgabe von Rohdaten, Rohmaterialien, Negativen, RAW-Dateien, offenen Projektdateien, Schnittdateien, Arbeitsdateien, Layout-Dateien, Quellmaterialien, Entwicklungsständen, Edit-Dateien, Quellcodes in bearbeitbarer Form, Dokumentationen, Administrationsstrukturen, Designsystemen oder sonstigen internen Produktions- und Arbeitsgrundlagen.

9.8

Geschuldet ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nur die im Angebot ausdrücklich bezeichnete Endfassung des jeweiligen Arbeitsergebnisses in dem dort vereinbarten Format und Umfang.

9.9

Die Herausgabe oder Übertragung von offenen Dateien, bearbeitbaren Projektständen, Quellcodebestandteilen oder sonstigen weiterverarbeitbaren Arbeitsgrundlagen bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und ist gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Inhalte des Kunden, Rechteklärung und Freistellung

10.1

Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten, ausgewählten, freigegebenen, beauftragten oder nachträglich geänderten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Audiodateien, Dateien, Blogartikel, Downloads, Captions, Werbeanzeigen und sonstige Inhalte.

10.2

Der Kunde ist verpflichtet, vor Bereitstellung, Auswahl, Freigabe, Beauftragung oder Verwendung solcher Inhalte eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass diese rechtmäßig genutzt, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

10.3

Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten, ausgewählten, freigegebenen oder beauftragten Inhalte rechtlich zu prüfen. Eine Prüfung von Schutzrechten, Nutzungsrechten, Lizenzketten oder der sonstigen rechtlichen Zulässigkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart wurde.

10.4

Soweit der ANBIETER Inhalte im Auftrag des Kunden erstellt, recherchiert, auswählt, einpflegt, bearbeitet, hochlädt, technisch verarbeitet oder veröffentlicht, erfolgt dies auf Grundlage der Angaben, Materialien, Beauftragungen, Freigaben und Abnahmen des Kunden. Die Verantwortung für die endgültige Freigabe und rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte verbleibt beim Kunden, soweit der ANBIETER nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung übernommen hat.

10.5

Der Kunde stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte, ausgewählte, freigegebene, beauftragte, abgenommene oder nachträglich geänderte Inhalte gegen den ANBIETER geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten.

10.6

Erhält der ANBIETER Kenntnis von konkreten Anhaltspunkten dafür, dass Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen könnten, ist er berechtigt, die Veröffentlichung auszusetzen, Inhalte vorläufig zu sperren oder zu entfernen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Vergütungsansprüche des ANBIETERS bleiben hiervon unberührt.

10.7

Mit der Freigabe, Abnahme oder sonstigen Zustimmung zur Veröffentlichung bestätigt der Kunde, dass die zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte – einschließlich solcher Inhalte, die vom ANBIETER im Auftrag des Kunden recherchiert, ausgewählt, vorgeschlagen, eingebunden oder technisch verarbeitet wurden – aus Sicht des Kunden im vorgesehenen Umfang verwendet, veröffentlicht, vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, soweit der ANBIETER nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung übernommen hat.


10.8

Nach Abnahme, Freigabe, Übergabe oder sonstiger Bereitstellung eines Leistungsteils sowie spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit ist der Kunde für den weiteren Betrieb, die weitere Nutzung, Speicherung, Änderung, Aktualisierung, Archivierung und Veröffentlichung der Website sowie sämtlicher Inhalte allein verantwortlich, sofern keine fortlaufende Pflege-, Hosting-, Wartungs-, SEO- oder sonstige Betreuungsleistung des ANBIETERS ausdrücklich vereinbart ist.


10.9

Der Kunde stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer nach Freigabe, Abnahme, Übergabe oder nach Beendigung der Zusammenarbeit fortgesetzten, geänderten, unterlassenen aktualisierten oder sonst vom Kunden veranlassten Nutzung, Veröffentlichung oder Vorhaltung von Inhalten beruhen, sofern der ANBIETER nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung übernommen oder die beanstandete Nutzung nach Vertragsende selbst veranlasst hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.


10.10

Eine Freigabe, Zustimmung oder Abnahme im Sinne dieser AGB kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, Messenger-Nachricht, Projektmanagement-Tool, Freigabelink, Kommentar in einem Kollaborationstool oder sonstiger dauerhafter lesbarer Erklärung, aus der sich die Person des Erklärenden und die Zustimmung zur konkreten Fassung ergeben. Maßgeblich ist insoweit § 126b BGB. 


10.11

Eine Freigabe oder Abnahme bezieht sich ausschließlich auf die konkret bezeichnete oder eindeutig zuordenbare Fassung des jeweiligen Inhalts, Leistungsteils oder Deliverables, insbesondere auf die konkret übersandte Datei, Vorschau, URL, Version, Entwurfsfassung oder den eindeutig bezeichneten Beitrag. Eine allgemeine Zustimmung ohne konkreten Bezug gilt nicht als Freigabe sämtlicher weiterer oder abweichender Fassungen.


10.12

Beanstandungen, Änderungswünsche oder Vorbehalte des Kunden sind bei der Freigabe oder Rückmeldung möglichst konkret zu benennen. Werden bei einer klar bezeichneten Freigabefassung nur einzelne Bestandteile ausdrücklich beanstandet, gelten die übrigen, eindeutig zuordenbaren und nicht beanstandeten Bestandteile dieser Fassung als freigegeben, soweit sich aus der Erklärung des Kunden nicht etwas anderes ergibt.


10.13

Eine Freigabe oder Abnahme erstreckt sich nicht automatisch auf spätere Änderungen, neue Fassungen, abweichende Veröffentlichungen, anderweitige Kombinationen von Inhalten oder nachträglich bearbeitete Versionen, sofern diese nicht ihrerseits freigegeben oder abgenommen wurden.


11. Drittanbieter, Fremdsoftware und Lizenzen

11.1

Soweit für die Leistungserbringung Software, Plugins, Themes, Stockmaterial, Fonts, Hosting, Domains, Schnittstellen, Cloud-Dienste oder sonstige Leistungen Dritter verwendet werden, gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

11.2

Der ANBIETER informiert den Kunden über gesonderte, laufende oder nutzungsabhängige Kosten Dritter, soweit diese für das Projekt erkennbar relevant sind.

11.3

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Einhaltung solcher Drittanbieter-Verträge und -Lizenzen selbst verantwortlich.

11.4

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der ANBIETER nicht verpflichtet, Projektdateien, Rohdaten, Exportstände, Freigabefassungen, Zugangsdaten, Nachrichtenverläufe oder sonstige projektbezogene Unterlagen über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung oder Projektabwicklung hinaus aufzubewahren.

11.5

Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung und Archivierung der ihm übergebenen Arbeitsergebnisse, Inhalte, Zugangsdaten und sonstigen projektbezogenen Daten selbst verantwortlich.

11.6

Eine nachträgliche Wiederbeschaffung, Wiederherstellung, erneute Bereitstellung oder Aufbereitung von Daten, Dateien oder Inhalten nach Projektabschluss ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, und wird gesondert vergütet.

12. Mängelrechte bei Werkleistungen

12.1 (W)

Für Mängel an Website-Leistungen und sonstigen werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

12.2 (W)

Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dabei den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben.

12.3 (W)

Der ANBIETER ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS durch Mangelbeseitigung oder Neuerstellung der betroffenen Leistung, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich sowie nicht unverhältnismäßig ist.

12.4 (W)

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie vom ANBIETER endgültig verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

12.5 (W)

Das Recht des Kunden zur Selbstvornahme besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und grundsätzlich erst nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung.

12.6 (W)

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Mängeln, die verursacht wurden durch:
a) vom Kunden bereitgestellte, freigegebene oder abgenommene Inhalte,
b) Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte nach Abnahme,
c) die Verwendung ungeeigneter oder veralteter Drittsoftware, Plugins, Themes, Schnittstellen oder Hosting-Umgebungen, auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat,
d) sonstige äußere technische Umstände außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS.

12.7 (W)

Soweit der ANBIETER im Rahmen laufender Pflege-, Support- oder SEO-Leistungen tätig wird, begründet nicht jede kurzfristige Störung, Nichterreichbarkeit oder Inkompatibilität automatisch einen Mangel, sofern diese auf Drittanbieter, Hosting, Updates externer Systeme, Browseränderungen, Suchmaschinenänderungen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS zurückzuführen ist.

12.8 (W)

Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

13. Haftung

13.1

Der ANBIETER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

13.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des ANBIETERS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3

Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4

Soweit die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

13.5

Der ANBIETER haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Schäden, die auf Umständen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Ausfälle oder Einschränkungen von Hosting-Dienstleistern, Domain-Registraren, E-Mail-Providern, Cloud-Diensten, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Werbeplattformen, Plugins, Themes, Schnittstellen oder sonstigen Drittanbietern, soweit der ANBIETER diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

13.6

Der ANBIETER haftet nicht für den rechtlichen Bestand, die rechtliche Zulässigkeit oder die Rechtefreiheit von Inhalten, Materialien oder Vorgaben des Kunden oder von durch den Kunden bereitgestellten, ausgewählten, freigegebenen, abgenommenen oder beauftragten Inhalten, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung übernommen wurde.

13.7

Für Datenverluste haftet der ANBIETER nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen und nur insoweit, als der Kunde durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen sichergestellt hat, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

13.8

Bei Leistungen im Bereich SEO, Social Media, Online-Marketing, Reichweite, Sichtbarkeit oder Plattformbetreuung haftet der ANBIETER nicht für Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenverlusten, Rankingverlusten oder sonstigen Entscheidungen von Plattformbetreibern oder Suchmaschinen, soweit diese nicht vom ANBIETER vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

13.9

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der ANBIETER eine ausdrückliche Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

14. Ausschluss von Erfolgsgarantien

14.1

Der ANBIETER schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen bestimmten Werbeerfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Conversion-Rate, kein bestimmtes Ranking in Suchmaschinen und keine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen.

14.2

Insbesondere bei SEO-, Social-Media- und Marketing-Leistungen hängen Ergebnisse auch von Umständen ab, die außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

15.1

Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

15.2

Soweit der Kunde dem ANBIETER Zugänge, Accounts, Logins, Postfächer oder sonstige vertrauliche Informationen zur Verfügung stellt, wird der ANBIETER diese ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwenden und angemessen vor unbefugtem Zugriff schützen.

15.3

Soweit der ANBIETER im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien – soweit gesetzlich erforderlich – vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

15.4

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht offenkundig sind oder rechtmäßig von dritter Seite bekannt werden.

15.5

Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung auf der Website des ANBIETERS ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

15.6

Stellt der Kunde dem ANBIETER Zugänge zu Websites, Hosting-Umgebungen, Domains, Werbekonten, Social-Media-Accounts, Postfächern, Analyse-Tools oder sonstigen Systemen zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er zur entsprechenden Freigabe und Beauftragung berechtigt ist.

15.7

Der ANBIETER haftet nicht für bereits vor Vertragsbeginn bestehende Rechtsverstöße, Sperren, Einschränkungen, Sicherheitsmängel, Richtlinienverstöße, Account-Strikes, Shadowbans oder sonstige Vorbelastungen innerhalb der vom Kunden bereitgestellten Accounts, Systeme oder Infrastrukturen, sofern der ANBIETER diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

15.8

Der Kunde bleibt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, für die rechtliche Zulässigkeit seines Betriebs der Accounts, Seiten, Postfächer, Websites, Tracking-Setups, Einwilligungslösungen und Kommunikationsprozesse verantwortlich. Eine rechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung schuldet der ANBIETER nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

15.9

Soweit der ANBIETER personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen. Der Kunde stellt dem ANBIETER die hierfür erforderlichen Informationen, Weisungen und Angaben rechtzeitig zur Verfügung.

16. Vertragslaufzeit und Beendigung

16.1

Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Begleichung der offenen Vergütung.

16.2

Bei laufenden Betreuungs-, Pflege-, SEO- oder Management-Leistungen richtet sich die Vertragslaufzeit nach der individuellen Vereinbarung.

16.3

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des ANBIETERS. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

17.3

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

17.4

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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